Wie wir es im Unternehmen schaffen können, auch sprachlich Inklusion auszustrahlen.
Wie wir es im Unternehmen schaffen können, auch sprachlich Inklusion auszustrahlen. © M. Schuppich/AdobeStock

Inklusive Sprache: Wie spricht man ALLE an?

Sprache ist mächtig und es wird heute mehr denn je über Gendersternchen und inklusive Sprache diskutiert. Wie schaffen wir es im Unternehmen eigentlich, auch sprachlich Inklusion auszustrahlen? working@office zeigt Wege auf.

Genügte es früher, in einer Rede von „Medizinern“ zu sprechen oder in einer E-Mail von „Direktoren“, so bedeutet Diversität heute, dass von „Direktorinnen und Direktoren“ oder „Medizinerinnen und Medizinern“ die Rede ist. Sprachliche Inklusion schließt allerdings nicht nur genderneutrale Formulierungen ein. Auch Menschen mit einer Behinderung, einer anderen Hautfarbe oder einer anderen gesellschaftlichen Schicht, Kultur oder Religion können sich unsichtbar fühlen, wenn sie in einer E-Mail, einem Meeting oder in einem Vortrag nicht explizit gemeint zu sein scheinen.

Daher setzen sich peu á peu möglichst neutrale Formulierungen durch, die möglichst niemanden ausgrenzen – nicht nur im Büroalltag, sondern auch im zwischenmenschlichen Sprachgebrauch.

Konkrete Hilfe per Duden – denkste!

In den letzten Jahren ist die deutsche Sprache zumindest im Bereich Genderneutralität erste bedeutende Schritte gegangen. Für eine passgenaue Bezeichnung für alle Schüler, sämtliche Kollegen und die gesamten Antragsteller, wird man jedoch bis heute kaum im Rechtschreibduden fündig. Wie man so formuliert, dass nicht nur Männer gemeint sind, dazu fehlt im gesamten deutschen Sprachraum noch die antreibende Norm. Und auch im Rechtschreibduden findet sich hierzu bislang kein konkreter Formulierungshinweis. Immerhin gibt der Rechtschreibduden bereits einen Überblick über die Möglichkeiten der geschlechtergerechten Personenbezeichnung und zu geschlechtergerechten Alternativen, auf die wir hier im weiteren Text rekurrieren und eingehen.

Welche genderinklusiven Formen sich mündlich durchsetzen

Der Prozess genderinklusiver Sprache ist nach wie vor nicht abgeschlossen – aktuell scheinen sich jedoch zwei Formen durchzusetzen. Hervorzuheben ist die ausgeschriebene Form für schriftliche und mündliche Anreden, besonders bei offiziellen Anlässen. So ist in der amtlichen Korrespondenz, in mündlichen Vorträgen und Präsentationen sowie in offiziellen Briefen häufig von „Kolleginnen und Kollegen“ oder „Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ sowie „jede und jeder“ die Rede.

In größeren deutschen Unternehmen wie bei der Lufthansa Group oder der Deutschen Bahn ist man im Gegensatz zur ARD oder zum ZDF sogar einen Schritt weiter gegangen – hier überlässt man es dem/der Kabinen- oder Zugchef(in), inklusivere Formen wie „Liebe Gäste“ oder ein schlichtes „Herzlich willkommen an Bord“ zu verwenden, um mit einer Anrede wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ oder „Liebe Passagierinnen und Passagiere“ Menschen nicht auszuschließen, die sich in einer diversen Geschlechtsform wiederfinden.

Wohlgemerkt: Bei allen genderinklusiven Sprachformen wird die weibliche Pluralform zuerst genannt. In der mündlichen Sprache hat sich neben der ausführlichen Nennung des weiblichen und des männlichen Plurals und neben ausweichenden, allgemeinen Nomen wie „Liebe Gäste“, höchstens noch eine kurze phonetische Sprechpause durchgesetzt. Diese bildet man zwischen der männlichen Grundform und der weiblichen Pluralform, indem man spricht: „Lehrer – kurze Sprechpause – innen.“ Auch diese Genderform ist immer häufiger zu hören, die kurze Pause zwischen den Personenbezeichnungen scheint jedoch den Sprechfluss zu unterbrechen und wird derzeit noch von vielen Menschen abgelehnt.

Und wie gehe ich schriftlich vor?

Schriftlich gibt es eine Bandbreite an acht verschiedenen Schreibweisen. Schriftliche Formen können teilweise noch besser erkenntlich machen, dass unterschiedliche Geschlechter und Personenbezeichnungen gemeint sind. Die Schreibweisen haben verschiedene Vor- und Nachteile.

Die Einklammerung (Form Nr. 4 im Kasten unten) wie in Lehrer(in) wird aktuell eher abgelehnt, da sie andeutet, dass die weibliche Form an zweiter Stelle stünde und der männlichen nachgeordnet werden sollte. Die zwei schriftlichen Langformen, die oft im amtlichen Kontext benutzt werden, lassen eine dritte Geschlechtsoption ebenfalls nicht zu. Hingegen erfreut sich die Kurzform mit dem Genderstern wie in „Lehrer*in“ wachsender Beliebtheit. Das liegt daran, dass dies die einzige Form ist, die mithilfe des Sternchens beliebig viele weitere Optionen andeutet. Ein Sternchen steht im deutschen Sprachgebrauch stets für eine fehlende Sache – sei es einen Buchstaben, ein Wort oder eine andere Möglichkeit, die fehlt.

Was alles gekürzt werden darf – und was nicht

Bei manchen Wortpaaren wie Kolleg/-innen darf selbst in der amtlichen Schreibweise ein Wortteil des maskulinen Wortes komplett gekürzt werden. Die männliche Form müsste Kollegen heißen, darf aber in der Kurzform Kolleg/-innen weggelassen werden. Ähnlich verhält es sich auch bei Beamt/-innen. Anders ist es wiederum bei Vokaländerungen. Hier muss es Papst/Päpstin heißen, weil ein nicht geänderter Vokal für große Irritation sorgen würde. Eine Papstin würde schlicht zu unverständlich sein, sodass das gesamte Wort ausgeschrieben bleibt.

Ein(e) sympathische(r) Bürokauffrau(mann) – ja oder nein?

Die klare Antwort bei Wortgruppen mit sich ändernden Wortendungen wie in dieser Zwischenüberschrift ist ähnlich wie bei der Vokaländerungen nicht legitim. Kurzformen wie ein(e) sympathische(r) Bürokauffrau(mann) werden sich sprachlich also nicht durchsetzen. Stattdessen muss man die gesamte Flektierung, also Anpassung der Endungen an Adjektiven oder unbestimmten Artikeln oder Nomen, ausschreiben. Es sollte daher sowohl mündlich als auch schriftlich stets heißen: Eine sympathische Bürokauffrau/ein sympathischer Bürokaufmann.

Wann immer möglich: neutrale Ausdrücke verwenden

Wie unser Lufthansa-Beispiel im Abschnitt „genderinklusive Formen“ ist jeder gendergerechten Schreib- und Sprechweise wie „Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ eine andere neutrale Bezeichnung vorzuziehen. Um also im Zweifelsfall nicht nur gendergerecht, sondern auch inklusiv zu kommunizieren, wären daher im Falle von „Mitarbeiter*innen“ bzw. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ Bezeichnungen wie „Mitarbeitende“, „Kollegium“ oder „Mitglieder“, „Personen“ oder „Menschen“ den Mitarbeiter*innen vorzuziehen. Diese finden insbesondere zunehmend in Unternehmen und Medienhäusern, Verlagen und Print- oder Onlinemedien Gebrauch.

Auch solche neutralen Ausdrücke lassen sich in drei Mittel geschlechterneutraler Sprachformen kategorisieren. Dazu zählen:

1. Substantivierungen des Partizips von Verben und von Adjektiven wie „Mitarbeitende“ oder „Verheiratete“

2. Bezeichnung einer Sache statt einer Person wie „Führungskraft“ statt „Filialleiterin oder Filialleiter“

3. Neutrale Ausdrücke, die kein Geschlecht und keine Abwertung verraten wie „Gast“ oder „Kollegium“ oder „Person“ oder „Person mit Migrationshintergrund“ oder „Menschen mit Behinderung“ oder „der/die querschnittgelähmte Sportler/-in“

So gehen Sie vor, um inklusiv zu sprechen

Nomen und Adjektive mit menschengerechter Bedeutung bevorzugen.

Beispiele: „barrierefrei“ besser als „behindertengerecht“, „Menschen mit Migrationshintergrund“ besser als „Migrant*innen“, „Zugewanderte“ besser als „Flüchtlinge/Asylant*innen“, „Menschen mit Behinderung“ besser als Behinderte.

Generell zu vermeidende Bezeichnungen: Querschnittgelähmte, Blinde, Taubstumme, geistig Behinderte, psychisch Kranke, Spastiker, Mongoloide/Down Syndrom (…)

Präzisere Wörter statt verallgemeinernder verwenden.

Beispiele: „Rollstuhlgerecht“ (präzise und klar umrissen) besser als „behindertengerecht“ –

Erklärung: Behindertengerecht ist verallgemeinernd, alle Menschen mit Behinderung werden in einen Topf geworfen, z. B. ist ein behindertengerechter Eingang oft nur für Rollstuhlfahrer*innen geeignet.

Wortgruppen finden, die eine Reduktion auf die Behinderung vermeiden.

Beispiele: „der querschnittgelähmte Sportler*in“ besser als „der/die Querschnittgelähmte“, „die blinde Lehrerin“ besser als „die Blinde“, „gehörlose Passagier*innen“ besser als „die Tauben/Gehörlosen“.

Dramatisierende und negative Adjektive und Nomen vermeiden.

Beispiele: „Mensch mit …“ besser als „Opfer“, „Biografie oder Lebensgeschichte“ besser als „Schicksal“, „psychosozial-beeinträchtigter Mensch“ besser als „psychisch Kranker“, „auf einen Rollstuhl angewiesen“ besser als „an den Rollstuhl gefesselter Mensch“, „kleinwüchsige Menschen“ besser als „Liliputaner/Zwerg“, „gehörlose Menschen“ besser als „Taubstumme“.

Generell zu vermeidende Bezeichnungen: „tragisch“, „schrecklich“, „leidet unter“, „trotz Behinderung“ (besser: „glücklich mit Behinderung“).

Die Personengruppe, die eine Beeinträchtigung nicht hat, nicht auf einen Sockel stellen.

Beispiele: „Nicht-behinderte“ Personen besser als „die normalen Personen“, „nicht-erkrankte Mitfahrende“ besser als „die gesunden Mitfahrenden“.

Schriftliche Formen

Folgende Schreibweisen sind legitim, die der Häufigkeit nach kurz aufgelistet und hervorgehoben sind:

Schriftliche Langformen:

1. Ausschreibung + und: Lehrerin und Lehrer, Lehrerinnen und Lehrer, jede und jeder (amtlich benutzte Anredeform)

2. Ausschreibung + Schrägstrich: Lehrerin/Lehrer, Lehrerinnen/Lehrer, jede/jeder (ebf. amtlich benutzte Anredeform)

Schriftliche Kurzformen:

3. Schrägstrich mit Ergänzungsstrich: Lehrer/-in, Lehrer/-innen, Kolleg/-innen (amtliche Kurzform)

4. Einklammerung: Lehrer(in), Lehrer(innen), Kolleg(inn)en (ebf. amtliche Kurzform)

5. Schrägstrich ohne Ergänzungsstrich: Lehrer/in, Lehrer/innen

6. Genderstern (Asterix): Lehrer*in, Lehrer*innen (einzige Form, die weitere Geschlechtsformen und Personenbezeichnungen durch das Sternchen kategorisiert)

7. Binnen-I: LehrerIn, LehrerIn, LehrerInnen

8. Gender-Gap: Lehrer_in, Lehrer_innen