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Die besten Tipps: So unterschreiben Sie Briefe richtig

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Inhaltsverzeichnis

Als SekretĂ€rin werden Sie sicherlich den Satz kennen „Das können Sie ruhig selbst unterschreiben“. Und bei zahlreichen Briefen werden Sie sicher nicht immer das EinverstĂ€ndnis Ihres Chefs einholen, um selbst unterschreiben zu können. Sie unterzeichnen ein Schreiben ganz einfach, weil Sie es so gewohnt sind und weil es bisher keine Probleme gegeben hat. Dass mit Ihrer Unterschrift ein SchriftstĂŒck zu einem rechtsverbindlichen Dokument wird, sollten Sie sich noch einmal vor Augen halten.

TatsĂ€chlich ist es in der Praxis so, dass die Bedeutung der geleisteten Unterschrift selbst den Unterzeichnenden oft gar nicht klar ist und das, obwohl sie Tag fĂŒr Tag so verfahren.

Mit der Unterschrift ist Ihr Brief rechtsgĂŒltig

Mit Ihrer Unterschrift signalisieren Sie dem EmpfĂ€nger, dass Sie bzw. Ihr Unternehmen den Inhalt und die „Botschaft“ des Briefs rechtlich anerkennen. Ein nicht oder nicht richtig unterschriebener Brief gilt als nicht geschrieben. Gleichzeitig ist auch ein Brief, den Sie in Vollmacht oder im Auftrag fĂŒr Ihren Chef unterschreiben, grundsĂ€tzlich rechtsgĂŒltig und wirksam.

Lediglich bei Behörden oder auch bei Massensendungen von Versicherungen, kommt es schon einmal vor, dass ein Brief nicht unterschrieben ist. Solche Schreiben sind trotzdem rechtswirksam, da sich auf ihnen der erlÀuternde Satz findet: maschinell erstellt deshalb nicht unterschrieben.

Briefschluss: So gestalten Sie das Ende eines Briefs richtig

Assistenz & Sekretariat Inside empfiehlt folgende Reihenfolge fĂŒr den Briefschluss:

  1. Grußformel
  2. Firmenname
  3. Unterschrift
  4. Vorname und Nachnahme des Unterzeichners
  5. Position und Funktion des Unterzeichners

1. Grußformel

  • Die Grußformel steht mit einer Leerzeile Abstand zum vorausgehenden Text.
  • Dieser sollte mit einem Punkt beendet worden sein.
  • So vermeiden Sie Formulierungen wie: „und fĂŒr heute verbleiben wir mit freundlichen GrĂŒĂŸen“.

2. Firmenname

Der Firmenname ist Bestandteil der Unterschrift. So sehen die Regelungen im Einzelnen aus:

  • Der Einzelkaufmann, der sein GeschĂ€ft ohne Gesellschafter oder nur mit einem oder mehreren stillen Gesellschaftern betreibt, muss als Firma den Namen fĂŒhren, unter dem er im Handel seine GeschĂ€fte fĂŒhrt.
  • Bei einer offenen Handelsgesellschaft, bei der kein Gesellschafter eine natĂŒrliche Person ist, mĂŒssen auf den GeschĂ€ftsbriefen der Gesellschaft die nach §35 a GmbHG oder § 80 AktienG fĂŒr GeschĂ€ftsbriefe vorgesehenen Angaben gemacht werden, je nachdem ob es sich um eine GmbH oder um eine Aktiengesellschaft handelt.
  • Bei einer Kommanditgesellschaft, bei der ein Kommanditist eine natĂŒrliche Person ist, gilt das Gleiche.

Die vollstÀndige Firmierung ist also Bestandteil des korrekten Unterschriftblocks.

3. Unterschrift

In der Gestaltung Ihrer Unterschrift sind Sie relativ frei. Alles, was auch nur annÀhernd wie Ihr Name aussehen könnte, wird geduldet. Wenn Sie allerdings lediglich mit einem X unterschreiben, fÀllt das nicht mehr in den Toleranzbereich.

HĂ€ufig wird die Frage gestellt, ob mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden muss. Dies ist Ihre ganz persönliche Entscheidung. UnabhĂ€ngig davon, ob in der maschinenschriftlichen Wiederholung Ihres Namens Ihr Vorname aufgefĂŒhrt wird oder nicht; lediglich die Wiederholung des Nachnamens ist ein Muss.

Beachten Sie: FĂŒr die Unterschrift sind im Normalfall drei Leerzeilen vorgesehen. FĂŒr große Unterschriften können bis zu fĂŒnf Zeilen freigelassen werden.

4. Vorname und Nachname des Unterzeichners

Assistenz & Sekretariat Inside empfiehlt, in der maschinenschriftlichen Wiederholung des Namens den Vorund Nachnamen des Unterzeichners aufzufĂŒhren.

Die Vorteile sind:

  • Es ist auf den ersten Blick zu erkennen, ob ein Mann oder eine Frau den Brief unterschrieben hat.
  • Die Nennung des Vornamens macht den Brief persönlicher.

5. Position oder Funktion des Unterzeichners

Die Position oder Funktion des Unterzeichners unterhalb der maschinenschriftlichen Wiederholung des Namens aufzufĂŒhren ist keine Pflicht, aber eine kundenorientierte Verfahrensweise. Denn durch die Positions- oder Funktionsangabe kann der EmpfĂ€nger Sie eindeutig zuordnen.

Tipp: Die Positionsangabe wird weder in Klammern noch in Gedankenstriche gesetzt.

Briefschluss: Welche Position gibt die SekretÀrin an?

Wenn Sie als SekretÀrin einen Brief unterzeichnen, macht es Sinn, dass auch Sie unterhalb Ihrer Unterschrift Ihre Position angeben.

Sie haben die Qual der Wahl:

  • SekretĂ€rin
  • Sekretariat
  • ChefsekretĂ€rin
  • Assistentin 

Doch welches ist die richtige Bezeichnung?

Assistenz & Sekretariat Inside empfiehlt: Setzen Sie unterhalb der maschinenschriftlichen Wiederholung Ihres Namens die Bezeichnung „Sekretariat“.

Muster: So könnte Ihr Unterschriftsblock aussehen:

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Freundliche GrĂŒĂŸe

nach MĂŒnchen



Muster GmbH

Gabi MĂŒller

Sekretariat

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Freundliche GrĂŒĂŸe



Rieger GmbH

i. V. Manfred Schröder

Dr. Manfred Schröder

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Briefende: i. A., i. V. und ppa. – Falle: Vollmachten

Diese KĂŒrzel kennzeichnen rechtlich verbindliche Vertretungsvollmachten. Alle Dokumente mit Außenwirkung sollten die Unterschrift und den entsprechenden Zusatz, also entweder i. A., i. V. oder ppa. enthalten.

Achtung: Verwenden Sie diese VollmachtskĂŒrzel nur, wenn Sie ausdrĂŒcklich dazu berechtigt wurden!

Wann Sie VollmachtskĂŒrzel verwenden sollten

Es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Mitarbeiter fĂŒr sein Unternehmen mit der Angabe seiner Vollmacht unterschreibt, wenn er auf GeschĂ€ftspapier schreibt. In diesem Fall kann er einfach mit seinem Namen unterschreiben, es sei denn, seitens des Arbeitgebers bestehen klare Vorgaben zur Unterschriftenregelung.

Achten Sie immer auf  die Regelungen zur Unterschriftengestaltung

Das bedeutet: Wenn in einem Unternehmen irgendeine Regelung zur Unterschriftengestaltung besteht, sollte man sich danach richten. Auch wenn keine Regelungen bestehen, ist es nicht ratsam, ohne eindeutige Absprachen Briefe zu unterzeichnen.

Auch fĂŒr Sie als SekretĂ€rin gilt, dass Sie nicht einfach mit Ihrem Namen und dem Zusatz „Sekretariat“ unterzeichnen können. Sie sollten unbedingt abklĂ€ren, wozu Sie berechtigt sind und welchen Zusatz Sie verwenden dĂŒrfen und sollten.

Die Angabe von Unterschriftsvollmachten ist nicht nur aus rechtlichen GrĂŒnden empfehlenswert, sondern auch aus Höflichkeit gegenĂŒber Kunden unerlĂ€sslich. Gerade bei neuen GeschĂ€ftskontakten geben die KĂŒrzel Aufschluss ĂŒber die Position und den Kompetenzbereich des Unterzeichners.

Achtung: In vielen Unternehmen werden die VollmachtskĂŒrzel lediglich maschinenschriftlich vor den maschinenschriftlichen Namen gesetzt. In anderen Unternehmen wiederum wird vom Unterzeichner verlangt, dass ppa. und auch die anderen VollmachtskĂŒrzel handschriftlich vor die eigene Unterschrift gesetzt werden.

Haben Sie weitere Fragen zu den verschiedenen Vollmachten und suchen Sie ein Muster einer Vollmacht? Dann lesen Sie hier: „Vollmachten: Wer darf im Sekretariat was wie unterschreiben?“

Umstrittene Regelung

Es ist tatsÀchlich unter den Juristen umstritten, welches nun die korrekte Empfehlung ist. Ein Kommentar zum HGB bejaht die Erfordernis der handschriftlichen Wiederholung, der andere verneint sie.

Fest steht nur: Laut § 51 HGB hat der Prokurist in der Weise zu zeichnen, dass er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifĂŒgt.

Dabei handelt es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift. Ihre Verletzung macht die Zeichnung nicht unwirksam. Um rechtlich absolut auf Nummer sicher zu gehen, und auch um Ordnungsvorschriften nicht zu verletzen, empfiehlt es sich, den Unterschriftenblock in Zukunft so zu gestalten:

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Freundliche GrĂŒĂŸe

nach Hannover



Werner AG

ppa. Bernd MĂŒller

ppa. Bernd MĂŒller Marketingleiter

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Unterschriftenregelung – die wichtigsten Do‘s und Don‘ts

„gez.“ – schreibt man das in der Unterschrift?

Sicherlich haben auch Sie schon diesen Zusatz in der GeschÀftskorrespondenz entdeckt.

  • „gez.“ wird ĂŒblicherweise dann verwendet, wenn der Unterzeichner nicht eigenhĂ€ndig mit Namensunterschrift unterzeichnet.
  • Es wird im Sekretariat hĂ€ufig dann angewendet, wenn der Chef nicht selbst unterschreiben kann.

Woher kommt „gez.“?

Das KĂŒrzel wird eigentlich von Notaren verwendet, damit die wissen, dass sie bestimmte SchriftstĂŒcke gezeichnet haben.

Bitte beachten Sie: Es sollte nicht fĂŒr den Schriftverkehr benutzt werden.

Achtung!

  • Ein „gez.“ genĂŒgt auf alle FĂ€lle nicht als Unterschrift, wenn durch Gesetz die schriftliche Form vorgeschrieben ist.
  • „gez.“ ist kein geeignetes KĂŒrzel fĂŒr den geschĂ€ftlichen Schriftverkehr.
  • Dies gilt auch fĂŒr SchriftstĂŒcke, die gewöhnlich in großer Zahl angefertigt und leider mit dem Zusatz „gez.“ versehen werden.

Die Alternative: Unterschrift einscannen

Scannen Sie eine Unterschrift ein, oder lassen Sie sie bei großen Auflagen gleich eindrucken. Diese Handhabung lĂ€sst den Brief wesentlich freundlicher und persönlicher wirken. Denn es geht ja schließlich nicht nur um den Transport einer Information, sondern auch um ein gutes VerhĂ€ltnis, das Sie als Schreiberin des Briefs zu Ihren GeschĂ€ftspartnern schaffen wollen.

Eine gute und vertrauensvolle Beziehung erleichtert Ihnen den Umgang mit Ihren GesprĂ€chspartnern. Dies gilt sowohl fĂŒr privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen wie auch fĂŒr den öffentlichen Dienst, Behörden etc. Doch gerade da verhindern verkrustete und veraltete Denkstrukturen hĂ€ufig den guten Kontakt zum BĂŒrger.

Was schreiben Sie anstelle von „gez.“?

Idealerweise erteilt Ihr Unternehmen Ihnen als SekretĂ€rin eine Unterschriftsvollmacht, damit Sie Ihren Chef voll und ganz entlasten können. Aber gerade in grĂ¶ĂŸeren Unternehmen, sind die Kompetenzen und die damit verbundenen Unterschriftsvollmachten konsequent geregelt.

Achtung: Das bedeutet fĂŒr die SekretĂ€rinnen in einem Konzern sehr hĂ€ufig, dass sie auch nicht mit „i. A.“ unterzeichnen dĂŒrfen.

„f. d. R.“ – eine Alternative?

In vielen Sekretariaten ist „f. d. R.“ die Alternative zu „i. A.“ Dieser Zusatz bedeutet „fĂŒr die Richtigkeit“.

Hierbei handelt es sich nicht um einen Zusatz, der eine BevollmĂ€chtigung ausdrĂŒckt, sondern um einen Zusatz, aus dem sich ergibt, dass diejenige, die unterzeichnet, dafĂŒr einzustehen hat, dass der verschickte Text richtig ist. Eine Stellvertretung soll jedoch damit nicht begrĂŒndet werden, da die Unterzeichnende keine ErklĂ€rung im Namen des Vertretenen abgeben will. An einem Vertretungswillen des Handelnden fehlt es in diesem Fall.

Praxisbeispiel – Chef kann nicht selbst unterschreiben

Am spÀten Nachmittag, kurz vor seiner Abreise, hat Ihr Chef Ihnen noch schnell einen Brief diktiert. Er schafft es nicht mehr, ihn zu unterschreiben, und bittet Sie, dies zu tun.

Sind Sie als SekretĂ€rin mit der Unterschriftsvollmacht „i. A.“ ausgestattet, ist dies ĂŒberhaupt kein Problem! Schwierig wird es nur, wenn Sie ĂŒber diese Unterschriftsvollmacht nicht verfĂŒgen oder aber Ihr Chef großen Wert darauf legt, dass aus der Unterschrift eindeutig hervorgeht, dass er selbst den Brief diktiert hat, aber nicht mehr die Zeit hatte, ihn zu unterschreiben.

Folgende Möglichkeit haben Sie:

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Freundliche GrĂŒĂŸe aus NĂŒrnberg

Winkler GmbH

Ralf Winkler

nach Diktat verreist

f. d. R. Birgit Schröder

Birgit Schröder

Sekretariat

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Das meint Assistenz & Sekretariat Inside dazu

Die Formulierung „nach Diktat verreist“ kann von den EmpfĂ€ngern negativ beurteilt werden:

  • Ist er schon wieder verreist?
  • Ist der denn nie im BĂŒro?

Außerdem wirkt diese Formulierung nicht sehr zeitgemĂ€ĂŸ. Deshalb: Vermeiden Sie die Angabe „nach Diktat verreist“ und natĂŒrlich auch „f. d. R.“.

Beweisen Sie Kompetenz

Wenn Sie den EmpfĂ€ngern Ihrer Briefe keinen Anlass fĂŒr Spekulationen geben möchten, ist die Unterschriftsvollmacht „i. A.“ die eleganteste Lösung. Außerdem dokumentieren Sie als SekretĂ€rin weit mehr Kompetenz als nur mit „f. d. R.“ Und je kompetenter Sie nach außen wirken und auftreten, desto mehr sind Sie Ansprechpartnerin fĂŒr Kunden und GeschĂ€ftspartner und desto mehr können Sie Ihren Chef entlasten.

Die Alternative zu „nach Diktat verreist“

Sollte Ihr Chef wollen, dass der EmpfĂ€nger weiß, dass er den Brief diktiert hat, so kann dies aus dem Text hervorgehen. Zum Beispiel könnten Sie schreiben:

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Herr Sowieso hat mich gebeten, diesen Brief fĂŒr ihn zu unterschreiben,

da er kurzfristig einen Termin wahrnehmen musste.

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Herr Sowieso hat mich gebeten, den Brief in seiner Abwesenheit fĂŒr ihn zu unterzeichnen.

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Falls diese Lösungen fĂŒr Sie nicht in Frage kommen, was halten Sie von den folgenden Varianten?

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Freundliche GrĂŒĂŸe aus NĂŒrnberg

Winkler GmbH

Ralf Winkler

f. d. R. Birgit Schröder

Birgit Schröder

Sekretariat

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Freundliche GrĂŒĂŸe aus NĂŒrnberg

Winkler GmbH

Ralf Winkler

i. A. Birgit Schröder

Birgit Schröder

Sekretariat

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Auch ohne „nach Diktat verreist“ erkennt der EmpfĂ€nger, dass Herr Winkler den Brief geschrieben hat. Hinzu kommt sicherlich, dass sein Diktatzeichen auf dem Briefbogen auftaucht. Die schönere Alternative ist die untere, da – wie bereits oben erwĂ€hnt – „i. A.“ mehr Kompetenz zum Ausdruck bringt als „f. d. R.“

Einige fĂŒhlen sich „auf den Schlips“ getreten

Beachten Sie allerdings: Wenn Ihr Chef bestimmte Briefe nicht selbst unterschreibt, ist es möglich, dass „empfindliche“ EmpfĂ€nger den Eindruck gewinnen, sie seien dem Chef nicht wichtig genug, als dass er selbst den Brief an sie unterschreibt.

Tipp: Entscheiden Sie deshalb im Einzelfall, ob Sie oder Ihr Chef den Brief unterschreibt.

Rechtliche Konsequenzen – Beispiel

Um Ihnen zu verdeutlichen, welche Auswirkungen ein nicht korrekt unterschriebener Brief haben kann, haben wir hier fĂŒr Sie einige Beispiele aus der Praxis zusammengestellt:

 

Ein Kopierer wird bestellt

Birgit Meyer, SekretĂ€rin von Bernd Schröder, darf ihre Briefe nicht mit „i. A.“ unterzeichnen. Denn es gibt eine offizielle Unterschriftenregelung in ihrem Unternehmen – und leider hat sie keine Unterschriftsvollmacht.

Trotzdem unterschreibt sie hin und wieder die Briefe selbst. Sie bestellt beispielsweise FlĂŒge, Hotelzimmer, BĂŒromaterial usw. Birgit Meyer unterschreibt dann lediglich mit ihrem Namen und dem Zusatz „Sekretariat“.

Sie benötigt dringend einen Tischkopierer und holt sich das O.K. von ihrem Chef Bernd Schröder. Als der Kopierer geliefert wird, wundert sich Herr Schröder: „Frau Meyer, was ist das denn fĂŒr ein Ding? Was kostet das? 900 Mark? Wer hat das bestellt?“

Frau Meyer: „Sie haben mich gebeten, den Kopierer selbst zu bestellen. Sie erinnern sich, wir hatten darĂŒber gesprochen, dass wir in unserem BĂŒro dringend einen Tischkopierer benötigen.“

Herr Schröder: „NatĂŒrlich erinnere ich mich, dass wir darĂŒber gesprochen haben. Aber wir hatten uns auch darauf geeinigt, dass ein eigener Kopierer fĂŒr uns keinen Sinn macht und dass wir weiterhin den Kopierer auf dem Flur benutzen.“

Falls Bernd Schröder nicht einlenkt und sich weigert, die Bestellung zu akzeptieren, kann dieser Vorgang fĂŒr seine SekretĂ€rin weitreichende Konsequenzen haben.

Rein rechtlich gesehen kann das Unternehmen fĂŒr die Bestellung nicht haftbar gemacht werden. Falls der Chef es also darauf anlegt, seiner SekretĂ€rin nichts Gutes will und der Kopierer nicht zurĂŒckgegeben werden kann, muss Frau Maier die 900 Mark aus ihrer privaten Tasche bezahlen.

 

Ein anderer Fall: Hotelbuchung

Ursula MĂŒller ist SekretĂ€rin des Hauptabteilungsleiters Wilhelm Richter. Sie organisiert eine Veranstaltung fĂŒr den gesamten Außendienst und reserviert TagungsrĂ€ume und Übernachtungen in einem Hotel.

Als Frau MĂŒller ihrem Chef die ersten Zusagen der Eingeladenen vorlegt, stellt er fest, dass sich der falsche Termin auf der BestĂ€tigung befindet. Frau MĂŒller ĂŒberprĂŒft sofort ihre Buchung im Hotel. TatsĂ€chlich – sie hat RĂ€ume und Übernachtungen zu einem falschen Termin gebucht. Die Stornofrist ist vorbei – das Hotel berechnet 20 Prozent der Gesamtkosten. Anders als Frau Meyer aus dem vorangegangen Beispiel verfĂŒgt Frau MĂŒller ĂŒber die Unterschriftsvollmacht „i. A.“ Der Fehler ist zwar mehr als Ă€rgerlich, aber das Unternehmen, kommt fĂŒr die Kosten auf.

HĂ€tte Ursula MĂŒller die Buchung ohne Unterschriftsvollmacht vorgenommen, hĂ€tte sie – auch hier vorausgesetzt der Chef hĂ€tte darauf bestanden – die Kosten fĂŒr die Fehlbuchung selbst ĂŒbernehmen mĂŒssen.

 

Die Reklamation eines Kunden

Angenommen, Sie beantworten das Reklamationsschreiben eines Kunden und unterzeichnen – obwohl Sie keine Unterschriftsvollmacht haben – mit „i. A.“, weil Sie das schon immer so gehandhabt haben und noch nie jemand dagegen protestiert hatte.

Der Kunde ist mit dem Schreiben unzufrieden und erhebt SchadenersatzansprĂŒche. Wenn Sie den Brief, ohne ĂŒber eine Unterschriftsvollmacht zu verfĂŒgen, verschickt haben und der Kunde mit seinen SchadenersatzansprĂŒchen Erfolg hat, können Sie persönlich haftbar gemacht werden.

Tipp: Falls Sie schon lĂ€nger mit „i. A.“ unterschreiben, ohne dass Ihnen jedoch diese Vollmacht offiziell erteilt worden wĂ€re, mĂŒssten Sie, wenn es dazu kĂ€me, vor Gericht ein Gewohnheitsrecht nachweisen.

Anders hĂ€tte es in dem Beispiel ausgesehen, wenn Sie ĂŒber eine entsprechende Unterschriftsvollmacht verfĂŒgt hĂ€tten. Denn dann wĂ€re das Unternehmen, auch ohne dass Sie auf den guten Willen Ihres Chefs angewiesen wĂ€ren, fĂŒr die SchadenersatzansprĂŒche aufgekommen.

 

Fazit:

Sei es, dass Sie schriftlich Hotelzimmer reservieren, Flugbuchungen vornehmen, Software oder BĂŒromaterial bestellen:

  • KlĂ€ren Sie so schnell wie möglich, was Sie wie unterschreiben dĂŒrfen.
  • Sprechen Sie Ihren Chef darauf an.
  • Sollte er Ihnen keine genaue Antwort geben können, fragen Sie in der Personalabteilung nach.
  • Lassen Sie sich Ihre Unterschriftsvollmacht schriftlich bestĂ€tigen.

Unterschreiben Sie nichts mehr, bis Ihre Kompetenzen in dieser Hinsicht eindeutig geregelt sind.

Assistenz & Sekretariat Inside empfiehlt:

Zur Erteilung einer Unterschriftsvollmacht gehört auch die Nennung eines DM-Betrags, bis zu dessen Höhe Sie unterschreiben dĂŒrfen. Ein fĂŒr das Sekretariat realistischer Betrag sind 5.000 DM. Sollten Sie dann Verpflichtungen eingehen, deren Wert ĂŒber 5.000 DM Mark liegt, mĂŒsste Ihr Chef unterschreiben.

 

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