E-Mail-Signatur nach DIN 5008 richtig aufsetzen
Die E-Mail-Kommunikation hat sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Kommunikationsmittel im geschĂ€ftlichen Alltag entwickelt. Umso wichtiger ist es, dass E-Mails nicht nur inhaltlich korrekt sind, sondern auch formalen AnsprĂŒchen genĂŒgen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die E-Mail-Signatur nach der Norm DIN 5008. Die Norm legt fest, welche Bestandteile eine E-Mail-Signatur mindestens enthalten muss und welche Gestaltungsregeln zu beachten sind. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die E-Mail-Signatur nach DIN 5008, ihre Bedeutung und ihren Zweck sowie Tipps zur Umsetzung.
Grundlagen der E-Mail-Signatur nach DIN 5008
Grundlage der E-Mail-Signatur nach DIN 5008 sind die Anforderungen und Vorgaben der Norm. Diese legen fest, welche Bestandteile eine E-Mail-Signatur mindestens enthalten muss und welche Gestaltungsregeln zu beachten sind. So sollte die E-Mail-Signatur beispielsweise die Kontaktdaten des Absenders enthalten, um eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Die Norm schreibt auĂerdem vor, dass die E-Mail-Signatur in Schriftart und -gröĂe an den restlichen Text angepasst sein muss und eine klare Trennung zum eigentlichen Text erkennbar sein sollte.
Die Bestandteile der E-Mail-Signatur nach DIN 5008 umfassen mindestens den Namen des Absenders, seine Funktion im Unternehmen sowie den Firmennamen und die Kontaktdaten. Optional können weitere Elemente wie ein Logo oder ein Disclaimer hinzugefĂŒgt werden. In jedem Fall sollte die E-Mail-Signatur ĂŒbersichtlich und nicht zu ĂŒberladen gestaltet sein, um einen professionellen Eindruck zu hinterlassen.
Die Signatur unter einer geschĂ€ftlichen E-Mail muss nĂ€mlich, wie viele meinen mögen, nicht nur den obligatorischen GruĂ und den Namen des Verfassers enthalten, sondern auch verschiedene Elemente, die Informationen ĂŒber das Unternehmen beinhalten.Â
Diese Elemente sind gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Firma und zum Ort der Niederlassung des Unternehmens.Â
DIN 5008: Signaturen erleichtern Korrespondenz
GrundsĂ€tzlich helfen Signaturen, den Kontakt zwischen Verfasser und EmpfĂ€nger des Schreibens zu erleichtern. Wer etwa eine RĂŒckfrage hat, kann mit einem Blick auf die Signatur alle relevanten Kontaktdaten erfassen.Â
Nachdem geschĂ€ftliche Korrespondenz mehr und mehr via Internet versendet und empfangen wird, hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2007 festgelegt, dass E-Mails, ebenso wie Papierbriefe und Faxe, schriftliche Kommunikation darstellen. Daher hat er entsprechende Vorschriften erlassen, in welcher Form die digitale Post zu ĂŒbermitteln ist.Â
Die Korrespondenz an Kollegen und Mitarbeiter jedoch stellt kein geschĂ€ftsbezogenes Schreiben dar. In diesem Fall sind keine Pflichtangaben wie der Firmenname nötig, auch dann nicht, wenn eine E-Mail-Korrespondenz zwischen verschiedenen Firmensitzen besteht. Hier reicht es manchmal auch, E-Mails in Form eines Nachrichtenformats zu verschicken.Â
Beispiele fĂŒr die korrekte Umsetzung der E-Mail-Signatur nach DIN 5008
Eine korrekt umgesetzte E-Mail-Signatur nach DIN 5008 trĂ€gt zur ProfessionalitĂ€t und SeriositĂ€t der geschĂ€ftlichen Korrespondenz bei. Doch wie sieht eine solche Signatur in der Praxis aus? Hier finden Sie drei Beispiele fĂŒr die Umsetzung der E-Mail-Signatur nach DIN 5008, angepasst an unterschiedliche UnternehmensgröĂen und -formen.
Anwendungen der E-Mail-Signatur nach DIN 5008
Die E-Mail-Signatur nach DIN 5008 findet in verschiedenen Einsatzbereichen Anwendung. Insbesondere in der geschÀftlichen Korrespondenz ist eine einheitliche und professionelle Signatur unverzichtbar. Doch auch bei Newslettern oder Marketing-E-Mails kann eine standardisierte Signatur einen seriösen Eindruck vermitteln und das Image des Unternehmens positiv beeinflussen. Eine einheitliche Signatur kann auch bei internen E-Mails sinnvoll sein, um die IdentitÀt des Absenders und die Zugehörigkeit zum Unternehmen zu verdeutlichen.
Eine einheitliche E-Mail-Signatur nach DIN 5008 bietet verschiedene Vorteile
Zum einen schafft sie einen professionellen Eindruck und vermittelt SeriositÀt und Kompetenz. Zum anderen erleichtert sie die Kontaktaufnahme und Kommunikation, da alle relevanten Informationen wie Kontaktdaten und Firmenname in einer einheitlichen Form angegeben sind. Eine standardisierte Signatur kann auch dabei helfen, das Image des Unternehmens zu stÀrken und einen hohen Wiedererkennungswert zu erzielen.
Um eine korrekte und vollstÀndige E-Mail-Signatur zu gewÀhrleisten, kann eine Checkliste hilfreich sein.
Folgende Punkte sollten dabei berĂŒcksichtigt werden:
- Name des Absenders
- Funktion im Unternehmen
- Firmenname und Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Website-Adresse (optional)
- Logo (optional)
Eine solche Checkliste kann sicherstellen, dass alle relevanten Informationen in der E-Mail-Signatur enthalten sind und dass diese den Anforderungen der Norm DIN 5008 entspricht.
Pflichtangaben fĂŒr Gewerbetreibende
Die Pflichtangaben in der E-Mail-Signatur nach DIN 5008 gelten fĂŒr alle Gewerbetreibenden, die eine geschĂ€ftliche E-Mail versenden. Darunter:
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
- Einzelunternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind
- Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschrÀnkter Haftung
- Genossenschaften
Private Company Limited by Shares: Diese Regeln gelten
Die Gesellschaftsform âPrivate Company Limited by Sharesâ ist mittlerweile keine Seltenheit mehr, da viele Unternehmen ihren Hauptsitz im Ausland haben und eine Ltd. sind.Â
Die Namen, die fĂŒr die Firmenangaben in der Signatur bei den Pflichtangaben genannt werden mĂŒssen, unterscheiden sich je nach Unternehmensform. Bei einer Aktiengesellschaft gelten zum Beispiel andere Richtlinien als bei einer GmbH.Â
Diese Personen mĂŒssen in einer Signatur genannt werden:Â
- Bei einer Aktiengesellschaft (AG) mĂŒssen alle Mitglieder des Vorstands (auch der Vorstandsvorsitzende) sowie der Aufsichtsratsvorsitzende genannt werden. Beim Aufsichtsratsvorsitzenden ist wichtig, dass Sie an mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen denken.Â
- Bei einer GmbH mĂŒssen alle GeschĂ€ftsfĂŒhrer und ebenso der Aufsichtsratsvorsitzende genannt werden.Â
- Bei einer GmbH & Co KG und anderen Unternehmen ohne natĂŒrliche Personen als Gesellschafter mĂŒssen alle Angaben zur Gesellschaft gemacht werden, die persönlich haftet.Â
- Bei einem Einzelunternehmen muss die Bezeichnung der natĂŒrlichen Person genannt werden wie zum Beispiel âeingetragene Kauffrau oder die entsprechende AbkĂŒrzung.Â
- Bei einer Genossenschaft werden alle Vorstandsmitglieder mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen genannt. Ein eventueller Aufsichtsratsvorsitzender wird ebenfalls mit Familien und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen erwĂ€hnt.Â
- Bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) reicht es, Firmenname, Rechtsform, Sitz der Gesellschaft und Register- sowie Handelsregisternummer zu nennen, wenn ein Gesellschafter eine natĂŒrliche Person ist. Sind die Gesellschafter jedoch Unternehmen, werden diese genannt.Â
- Bei einer haftungsbeschrÀnkten Unternehmergesellschaft (UG) wird wie bei der GmbH verfahren
Hinweise zur Erstellung und Umsetzung der E-Mail-Signatur nach DIN 5008
Bei der Erstellung und Umsetzung der E-Mail-Signatur nach DIN 5008 gibt es einige Hinweise zu beachten, um eine korrekte und professionelle Gestaltung zu gewÀhrleisten. Hier sind zwei Unterabschnitte, die wichtige Tipps und Empfehlungen sowie hÀufige Fehler und Fallstricke bei der Umsetzung aufzeigen:
Tipps und Empfehlungen zur Gestaltung und Umsetzung:
Bei der Gestaltung der E-Mail-Signatur ist es wichtig, auf eine klare und ĂŒbersichtliche Darstellung zu achten. Hier einige Tipps:
- Verwenden Sie eine einfache und leicht zu lesende Schriftart.
- Vermeiden Sie zu viele unterschiedliche SchriftgröĂen und Farben.
- Verwenden Sie keine zu groĂen Grafiken oder Logos, um eine schnelle Ladezeit sicherzustellen.
- Stellen Sie sicher, dass die E-Mail-Signatur auf allen EndgerÀten gut lesbar ist.
- PrĂŒfen Sie die korrekte Umsetzung der Pflichtangaben nach DIN 5008.
Fallstricke und hÀufige Fehler bei der Umsetzung
Bei der Umsetzung der E-Mail-Signatur können einige Fehler auftreten, die vermieden werden sollten. Hier einige Beispiele:
- Verwendung von zu vielen oder zu wenig Informationen in der E-Mail-Signatur.
- Fehlende oder falsche Pflichtangaben nach DIN 5008.
- Verwendung von zu groĂen Grafiken oder Logos, die zu lange Ladezeiten verursachen.
- Unklare oder unleserliche Schriftarten und Farben.
- Fehlende Anpassung an das Corporate Design des Unternehmens.
Daher ist es wichtig, bei der Erstellung und Umsetzung der E-Mail-Signatur nach DIN 5008 auf diese Tipps und Empfehlungen sowie auf mögliche Fallstricke und Fehler zu achten, um eine professionelle und korrekte Darstellung zu erreichen.
So erstellen Sie Ihre eigene Signatur mit Outlook
Zeitraubend und lĂ€stig: Jedes Mal, wenn Sie eine E-Mail verschicken, tippen Sie zum Ende der Nachricht immer wieder das Gleiche: Firmenname, Ihren Namen, Telefonnummer, âŠ
Schritt fĂŒr Schritt-Anleitung
- Klicken Sie auf den MenĂŒbefehl âEXTRAS/Optionenâ.
- WĂ€hlen Sie danach das Register âE-Mail-Formatâ.
- Klicken Sie auf den Button âSignaturauswahlâ im Bereich Signatur.
- Es öffnet sich ein neues Fenster:
- Klicken Sie danach auf den Button âWeiterâ.
- Geben Sie in das Feld âSignatur bearbeitenâ Ihren Text fĂŒr Ihre Signatur ein.
- Klicken Sie danach auf den Button âWeiterâ.
- Geben Sie in das Feld âSignatur bearbeitenâ Ihren Text fĂŒr Ihre Signatur ein.
- Klicken Sie anschlieĂend auf den Button âFertig stellenâ.
- SchlieĂen Sie das Signatur-Auswahlfenster.
Wenn Sie mit mehreren Signaturen arbeiten möchten, wiederholen Sie die bisherigen Schritte. In dem folgenden Optionenfenster wird Ihnen angezeigt, dass Ihre neue Signatur jetzt als Standardsignatur unter jede ausgehende E-Mail gesetzt wird.
Fazit: Die Signatur in geschÀftlichen E-Mails hat nicht nur gestalterischen Charakter
Vielmehr gibt es rechtliche Regelungen, an die Sie sich halten mĂŒssen, wenn Sie DIN-gerechte E-Mails im Namen eines Unternehmens versenden â und diese Regelungen sind tatsĂ€chlich bindend. Vergessen Sie nĂ€mlich die Signatur oder fehlen Pflichtangaben, können empfindliche Strafen auf Sie und Ihren Arbeitgeber zukommen. Die gute Nachricht: In der DIN 5008 sind einige wichtige Merkmale definiert, an die Sie sich beim Verfassen von GeschĂ€ftsmails halten sollten. Mit diesem Ăberblick fĂ€llt es Ihnen leicht, zukĂŒnftig eine korrekte Signatur fĂŒr E-Mails zu erstellen.Â
Dieser Beitrag enthÀlt Formulierungsideen von Claudia Marbach.