Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist beispielsweise in Speditionen oft die Regel – um Diebstähle und Unterschlagungen zu vermeiden. Solche Überwachungsmaßnahmen greifen in die Grundrechte eines jeden einzelnen ein und sind nur zulässig, wenn schutzwürdige Belange des Arbeitgebers im Vordergrund stehen. Solche Überwachungsmaßnahmen sind mitbestimmungspflichtig. Das heißt, der Betriebsrat muss zustimmen.
Überwachungsmaßnahmen einrichten
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