Das Bundeskabinett hat am 28.2.2007 den Entwurf eines "Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" beschlossen. Danach soll das Rauchen in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen grundsätzlich zum Schutze der Raucher und Passivraucher verboten werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Anhebung der Altersgrenze für den erlaubten Tabakkonsum von 16 auf 18 Jahre vor.
Mehr Informationen über Rechte von Arbeitnehmern und Pflichten von Arbeitgebern zum Thema "Rauchen am Arbeitsplatz" finden Sie auch in unserer Maiausgabe.