Geht ein krankgeschriebener Arbeitnehmer in Skiurlaub und verunglückt dann beim Skifahren, kann dies eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Eine vorherige Abmahnung ist in einem solchen Fall nicht erforderlich, so das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 02.03.2006, 2 AZR 53/05.
Krankgeschrieben in den Skiurlaub
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