Erhält ein älterer Arbeitnehmer eine Kündigung wegen - im Vergleich zu jüngeren Kollegen - erhöhten krankheitsbedingten Fehlzeiten, so ist hierin nicht zwingend eine unzulässige Altersdiskriminierung im Sinn der Paragraphen §§ 1, 3 Abs.2 AGG zu sehen. Eine Altersdiskriminierung scheidet insbesondere dann aus, wenn der ältere Arbeitnehmer deutlich mehr Fehlzeiten durch Krankheit hat als der Durchschnitt vergleichbarer Arbeitnehmer in seiner Altersgruppe, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (18.06.07, 4 Sa 14/07).
Fehlzeiten bei älteren Mitarbeitern
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