Durch die Gesundheitsreform, die im April in Kraft getreten ist, kommen auf die Versicherten, Patienten, Ärzte, Kliniken und Krankenkassen zahlreiche Änderungen zu. Auch das Beschäftigungsverhältnis von Minijobs ist betroffen. Denn zukünftig sind Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, kranken- und versicherungspflichtig. Voraussetzung: Diejenigen dürfen nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sein oder krankenversicherungsfrei oder bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland versicherungsfrei. Jeder Arbeitgeber sollte seine Minijobber auf diese Möglichkeit aufmerksam machen.
Nähere Informationen dazu erteilt die Minijobzentrale, bei der geringfügig Beschäftigte gemeldet werden müssen.