TOP-THEMEN - Office
Ab dem ersten Krankheitstag ist ein Attest nötig
- Arbeitsrecht -
Der Arbeitgeber darf schon ab dem ersten Krankheitstag vom Arbeitnehmer ein Attest verlangen. Das bestätigte ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln.
Bei seinem Urteil (Az.: 3 Sa 597/11) beruft sich das Gericht auf die Vorschrift des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, bereits ab dem ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest vom Arbeitnehmer verlangen zu dürfen. Hierzu bedarf es weder eines sachlichen Grundes, eines Wiederholungstatbestandes noch eines begründeten Verdachtes.
Sichern Sie sich ab
Arbeitnehmer sind im Zweifel gut beraten, bei Krankheit stets einen Arzt aufzusuchen, um Missverständnissen oder Verdachtsfällen vorzubeugen. Liegt kein Attest ab dem ersten Krankheitstag vor, kann der Arbeitgeber dieses Verhalten schriftlich abmahnen und für den Fall der Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen. Im Wiederholungsfall kann die Nichtvorlage eines ärztlichen Attestes somit zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.
Bei dem Attest muss vom Arzt die Dauer der Erkrankung und eventuell die Uhrzeit für das Vorstelligwerden beim Arzt korrekt eingetragen werden. Übermittlungs- oder Schreibfehler können unangenehme Folgen haben, wenn Arbeitgeber der Verdacht aufkommt, dass Arbeitnehmer "krank machen".
Autor(en): Anika Kleinert; Quelle: Rechtsanwälte Zorn Reich Wypchol Döring
SCHLAGWORTE
Arbeitsrecht
Rechtsfragen
Urteil
Krankheit
MEHR ZUM THEMA
15.02.2012
Karneval steht vor der Tür, im Rheinland ruht dann weitgehend die Arbeit. Besteht für Arbeitnehmer zur Faschingszeit Anspruch auf Urlaub?
13.02.2012
... und das auch im Büro, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. 35% der Arbeitnehmer geben an, wenigsten einmal in ihrem bisherigen Berufsleben mit einem Kollegen oder einer Kollegin ausgegangen zu sein. Und bei 20% der Befragten führte eine Büro-Romanze sogar vor den Traualtar.
20.12.2011
Die neuen Post-it® Super Sticky Etiketten von 3M kleben auf fast allen Materialien, lassen sich leicht beschriften, abziehen und dort aufkleben, wo sie gebraucht werden. Ob sie halten, was sie versprechen, haben 100 working@office-Leserinnen und -Leser getestet. Das Ergebnis.
18.12.2011
PREMIUM-INHALT
Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch
22.11.2011
PREMIUM-INHALT
Arbeitsrecht: Familienpflege
18.11.2011
Die neue Heftzange NOVUS B 36FC liegt gut in der Hand und sorgt mit ihrer Flachheftung für
mehr Platz im Ordner. Im Praxistest hat sie die working@office-Leserinnen und -Leser überzeugt.
Die Ergebnisse im Detail.
LOGIN PREMIUM
NEWSLETTER
BLICK INS HEFT
KALENDERPARTNER
Eine tolle Geschenkidee für Kunden oder Mitarbeiter! Der RETAILO Universalgutschein kann in attraktive und beliebte Markengutscheine von zum Beispiel Douglas, Saturn, IKEA, Amazon, Obi etc. eingelöst werden. Und das Beste: Sie können den RETAILO Universalgutschein in Ihrem Unternehmensdesign gestalten!
>> RETAILO
SOCIAL NETWORKS
Folgen Sie uns auf facebook und Twitter
LEXIKON
BRANCHENINDEX ONLINE
BranchenIndex.de:
Die B2B-Suchmaschine für Industrie und WirtschaftMit einem Klick zum Überblick!
CAREER@OFFICE