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Sichern Sie sich Ihre Bildungsprämie

- Förderung der Weiterbildung -

Das neue "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" tritt am 1. April 2012 in Kraft. Demnach können weiterhin verschiedene Zielgruppen von Arbeitssuchenden, Arbeitnehmern und Selbstständigen ihre berufliche Weiterbildung fördern lassen.

Möchte man die Fördermöglichkeiten nutzen empfiehlt sich eine zeitige Planung, denn oft muss mit gewissen Vorlaufzeiten gerechnet werden. Bei der Bildungsprämie ist sogar Eile geboten: Sie ist aktuell nur noch bis Ende November zu beantragen.

Je nach Voraussetzungen werden die Weiterbildungskosten anteilig oder sogar komplett übernommen – das lohnt sich für Bildungswillige und Unternehmen. Welche Förderungen möglich sind, damit hat sich die TÜV SÜD Akademie befasst.

Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich wiedereinzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit dadurch abgewendet werden kann. Besonders bei fehlendem Berufsabschluss ist die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt. Der Arbeitgeber kann dabei durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, wenn die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Die Antragstellung erfolgt durch den Betrieb beim Arbeitgeberservice der zuständigen Agentur für Arbeit.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben und die einem Betrieb angehören, der weniger als 250 Beschäftigte hat, sind ebenfalls förderfähig. In diesem Fall können die Weiterbildungskosten voll oder anteilig übernommen werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit können auch weiterhin gefördert werden, allerdings wird die Dauer der Kurzarbeit wieder auf maximal sechs Monate zurückgesetzt.

Die Bildungsprämie
Einmal pro Jahr kann die Bildungsprämie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union beantragt werden. Im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgesprächs kann der Antrag bei einer der 500 deutschlandweit verteilten Beratungsstellen der ESF gestellt werden. Auf dem Prämiengutschein werden mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter vermerkt. Wichtig ist, dass die Weiterbildung dem beruflichen Fortkommen dient.

Den Zuschuss erhalten Erwerbstätige und Selbstständige, deren Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung 51.200 Euro). Auch Wiedereinsteiger können die Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Die Hälfte der Teilnahmegebühren, maximal 500 Euro, wird durch den Gutschein abgedeckt. Den Rest der Gebühr trägt der Teilnehmer selbst. Das Programm ist aktuell befristet bis zum 30. November 2011, die Prämien können noch bis 31. Mai 2012 eingelöst werden. Ob es eine Fortsetzung der Förderung geben wird, ist aktuell nicht bekannt. Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info.

Der Bildungsgutschein
Werden die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit erfüllt, wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Der Bildungsträger muss der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorlegen, die anfallenden Lehrgangskosten werden dann unmittelbar an den Träger ausgezahlt. Mehr dazu unter www.tuev-sued.de/akademie/foerderung.

Fachkurse in Baden-Württemberg
Auch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt Weiterbildungen aus Mitteln des ESF. Durch das Programm werden 50 Prozent der Netto-Seminargebühr bezuschusst, bei Teilnehmern unter 50 Jahren werden 30 Prozent bezuschusst.

Gefördert werden Weiterbildungsveranstaltungen, die der Anpassung an die technische Entwicklung dienen, die Kenntnisse erfolgreicher Unternehmensführung vermitteln oder durch die berufstypisches Fachwissen weiterentwickelt wird. Zielgruppe des Programms sind Mitarbeiter, Unternehmer, Selbstständige, Existenzgründer und Wiedereinsteiger. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer in Baden-Württemberg wohnt oder arbeitet. Besucht werden können die Fachkurse z.B. bei der TÜV SÜD Akademie in Baden-Württemberg.

Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen
Das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen unterstützt private und betriebliche Weiterbildungen ebenfalls im Rahmen des ESF. Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 249 Mitarbeitern, sowie an Selbstständige und Berufsrückkehrer, sofern sie nicht länger als fünf Jahre selbstständig sind. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer in den letzten zwei Jahren keine betriebliche Weiterbildung besucht haben und ihren Hauptwohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen haben.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Nach einer Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes wird der Bildungsscheck ausgestellt. Gefördert wird grundsätzlich die Hälfte der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Eine Liste der Beratungsstellen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.

Qualifizierungsscheck in Hessen
Mit der Qualifizierungsoffensive des hessischen Wirtschaftsministeriums können sich Weiterbildungsinteressierte in Hessen Preisvorteile sichern. Die Hälfte des Kurspreises (inkl. Prüfungsgebühren) wird über den Europäischen Sozialfonds finanziert, höchstens jedoch 500 Euro pro Person und Jahr. Die berufliche Fortbildung sollte außerhalb des Betriebes stattfinden und bei einem anerkannten Anbieter durchgeführt werden.

Die Zuschüsse richten sich an Arbeitnehmer aus Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern, die entweder über 45 Jahre alt sind oder für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben. Voraussetzung ist, dass die Antragssteller ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Teilnehmer lassen sich vor der Anmeldung für einen Kurs bei einer der Qualifizierungsberatungsstellen beraten. Dort wird ein Beratungsprotokoll ausgestellt, das an den Verein Weiterbildung Hessen e.V. geschickt wird. Der Verein stellt dann den Qualifizierungsscheck aus. Weitere Infos unter www.qualifizierungsschecks.de.

Qualischeck in Rheinland-Pfalz
Das Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz richtet sich an Beschäftigte von Betrieben mit bis zu 249 Mitarbeitern, die über 45 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Zur Zielgruppe gehören ebenso Freiberufler, Selbständige, Berufsrückkehrer und Unternehmer in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung, die über 45 Jahre alt sind.

Gefördert werden auch hier außerbetriebliche Fortbildungen bei anerkannten Anbietern. Der Zuschuss, der maximal 500 Euro beträgt, bezieht sich auf 50 Prozent der Lehrgangsgebühr. Die Qualischecks werden von der offiziell beauftragten Stelle, der "RAT GmbH" ausgestellt, an die sich der Antragssteller wenden sollte. Weitere Infos unter www.qualischeck.rlp.de.

Unter www.tuev-sued.de/akademie/foerderung zeigt der Zuschuss-Konfigurator schnell, welche Fördermöglichkeiten für Sie bestehen.

Autor(en): Anika Kleinert
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