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Für den Fall der Fälle vorsorgen

- Notfallplanung für Unternehmer, Teil 1 -

Kann der Chef die Geschäfte plötzlich nicht mehr weiterführen, gerät leicht die Existenz des gesamten Unternehmens in Gefahr. Wie Firmenchefs für Notfälle vorsorgen und die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten vorteilhaft nutzen.

Der Erfolg vieler kleiner und mittelgroßer Unternehmen hängt maßgeblich von der Tatkraft der Firmeninhaber ab. Fällt der Chef für längere Zeit oder auf Dauer aus, stellen sich viele drängende Fragen. Es drohen weitreichende Folgen für das Unternehmen, die Beschäftigen und die Unternehmerfamilie. Daher sollten Firmenchefs sich frühzeitig mit möglichen Schicksalsschlägen auseinandersetzen und eine Notfallplanung entwickeln. Nur so lässt sich der Fortbestand des Unternehmens auch weitgehend unabhängig von ihrer Person sichern.

Unverzichtbar – das Testament
Idealerweise geht die Notfallplanung einher mit einer langfristig orientierten Nachfolgeplanung. Unerlässlich für jeden Unternehmer ist ein Testament, das private und unternehmerische Interessen in Einklang bringt. Die Gestaltung eines Unternehmertestaments ist eine komplexe Aufgabe. Schnell ergeben sich vertragliche Inkonsistenzen etwa mit Gesellschaftsvertrag oder Ehevertrag. Zudem sind vielfältige aktuelle erbschaft- und ertragsteuerliche Regelungen zu berücksichtigen, die enorme finanzielle Folgewirkungen haben. Für Unternehmer bietet sich ein enormes Gestaltungspotenzial, das viele finanzielle Vorteile eröffnet.

Erste-Hilfe-Maßnahmen
Wie lässt sich der Betrieb weiterführen, wenn der Firmeninhaber plötzlich ausfällt? Wer übernimmt welche Aufgaben? Welche Informationen sind wo zugänglich? Zur Notfallplanung gehören eine Vielzahl von Vorkehrungen. Hierzu sollten etwa eine Kontovollmacht für den Ehepartner oder einen Vertrauten zählen. Für schwere Krankheiten oder Tod ist eine Vorsorgevollmacht für alle unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfte ratsam. Wichtige Informationen zu Betriebsorganisation, Finanzen und Verträgen sollten in einer Notfallakte bereitgehalten werden. So hat ein Stellvertreter wichtige Unterlagen schneller zur Hand und kann das Tagesgeschäft leichter weiterführen. Welche Unterlagen in eine Notfallakte gehören, zeigt die Checkliste "Ist für den Notfall vorgesorgt?".

Eine stimmige Notfallplanung entsteht nicht über Nacht. Sie nimmt schnell zwei Monate in Anspruch, da Unterlagen zusammengestellt, ergänzt und mit Fachberatern abgestimmt werden müssen. Unternehmer sollten die Vorkehrungen für den Notfall frühzeitig treffen und mit allen Beteiligten durchspielen. So lassen sich Defizite erkennen und Vorkehrungen weiter optimieren.

Die Nachfolgeplanung
Mit zunehmendem Alter gewinnt eine systematische Nachfolgeplanung an Bedeutung. Der Nachfolgeprozess nimmt leicht mehrere Jahre in Anspruch und sollte frühzeitig eingeleitet werden. Neben betriebsorganisatorischen Fragen sind erhebliche Auswirkungen auf Steuerlast, Unternehmenswert, Altersversorgung und Haftung zu bedenken. Eine schlecht vorbereitete Nachfolgeplanung kann Streit und Liquiditätsprobleme verursachen. Nicht selten ist der Fortbestand des Unternehmens bedroht.

Auswahl und Einarbeitung eines qualifizierten Nachfolgers stellen eine große Herausforderung dar. Firmeninhaber sollten eigene Kinder bei Interesse frühzeitig in die unternehmerische Verantwortung einbinden. So lässt sich am besten feststellen, ob eine familieninterne Nachfolgeregelung für das Unternehmen, den Senior-Chef und den Nachwuchs sinnvoll ist. Im Zweifelfall bleibt noch ausreichend Zeit, einen geeigneten externen Nachfolger zu suchen. Es empfiehlt sich, eine vorweggenommene Erbfolge zu realisieren, bevor es zu einer Anordnung der Unternehmensnachfolge durch das Testament kommt. Ein fließender Generationswechsel ist für das Unternehmen häufig ein Glücksfall. So können Firmen gegenüber Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern Kontinuität wahren. Der scheidende Firmenchef kann eine Beraterfunktion übernehmen und seine Erfahrung weiterhin einfließen lassen.

Infokasten: Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuerreform eröffnet prinzipiell einen erweiterten Gestaltungsspielraum für die Übertragung von betrieblichem Vermögen. Das produktive Betriebsvermögen kann grundsätzlich zu 85 Prozent, unter Umständen sogar komplett, steuerfrei übertragen werden. Dafür gelten enge Bedingungen: Der Betrieb muss fünf bzw. sieben Jahre weitestgehend unverändert fortgeführt werden, die Lohnsumme darf im gleichen Zeitraum nicht sinken. Kleine Unternehmen begünstigt der Staat zusätzlich. Er gewährt zudem hohe Freibeträge für Übertragungen an nächste Familienangehörige. Aufgrund der weitreichenden Bedingungen und der zum Teil noch unsicheren Rechtsanwendung empfiehlt sich in jedem Fall eine Einzelfallprüfung.

Herausforderung Unternehmertestament
Die unternehmerische Verantwortung eines Firmeninhabers geht über den eigenen Tod hinaus: Ein Testament ist für jeden Unternehmer Pflicht. Zentrale Bedeutung gewinnt ein Testament, wenn eine Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten (noch) nicht umgesetzt wurde. Es ist regelmäßig zu empfehlen, nur eine Person als Nachfolger einzusetzen. Fehlt ein geeigneter Kandidat, muss das Testament klar und eindeutig regeln, wie das Erbe aufzuteilen ist. Es sollte ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der die Verteilung überwacht.

Unternehmertestamente sind streitanfällig und beschäftigen oft noch weit nach dem Tod des Firmenchefs die Gerichte. Aufgrund der großen Tragweite sollten Firmeninhaber ihren letzten Willen nicht ohne eingehende fachliche Beratung verfassen. Regelungen in einem Unternehmertestament sollten regelmäßig mit der aktuellen Rechtsprechung abgeglichen und gegebenenfalls angepasst werden.

Weiter Bausteine der Nachfolgeplanung
Neben dem Testament sind der Gesellschaftsvertrag und der Ehevertrag wichtige Bausteine der Nachfolgeplanung. Leicht geraten vertragliche Regelungen in Konflikt. Unternehmer sollten Testament und Verträge aufeinander abstimmen und regelmäßig auf mögliche Inkonsistenzen hin prüfen. Testamentarische Verfügungen können ins Leere laufen, wenn sie nicht im Einklang mit dem Gesellschaftsvertrag stehen. Die Unternehmensnachfolge muss mit den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag konform sein. Regelungen können sich wechselseitig aushebeln. Nicht selten sind eine Prüfung des Gesellschaftsvertrags und eine Anpassung insbesondere der Nachfolgeklausel erforderlich.

Unternehmer sollten ihren Güterstand im Zuge der Nachfolgeplanung hinterfragen. Ob bei Scheidung oder im Todesfall: Zugewinnausgleichsansprüche der Ehepartner können ein erhebliches Risiko für das Unternehmen darstellen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Verkehrswerts und nicht nach dem meist niedrigeren Steuer- oder Bilanzwert. Schnell gerät das Unternehmen in Liquiditätsprobleme, um die Ausgleichsansprüche zu erfüllen. Unternehmer sollten jedenfalls für den Fall der Scheidung per Ehevertrag den Zugewinnausgleich auf das Privatvermögen beschränken. Vollzieht sich die Firmenübergabe ohne wirtschaftliche Einschnitte, kommt dies oft auch der Unternehmerfamilie zugute. Viele Firmeninhaber stellen mit einer Nießbrauchsgestaltung oder dauernden Last sicher, dass das Unternehmen die Familie auch weiterhin gut versorgt.

Wie Erblasser das Unternehmen vor bösen Überraschungen schützen, lesen Sie im zweiten Teil "Keinen Konfliktstoff hinterlassen". Hier können Sie die Checkliste "Ist für den Notfall vorgesorgt?" herunterladen: PDF-Dokument

Autor(en): Dr. Andreas Rohde, DHPG Bonn
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SCHLAGWORTE
Testament   Erbfolgeregelung   Nachfolge   Notfallplan   Gesellschaftsvertrag  
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